Das Wichtigste im Überblick
Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel wegen einer festgestellten Ordnungswidrigkeit nach § 60 LFGB erlassen. Häufig beruhen Bußgelder oder Anordnungen auf Verfahrensfehlern – etwa unzureichenden Begründungen, fehlender Anhörung oder fehlerhafter Probenahme.
Ab einem Bußgeld von 200 Euro droht ein Eintrag in das Gewerbezentralregister (§ 149 GewO) mit möglichen Folgen für die Zuverlässigkeitsbewertung des Betriebs.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen (§ 67 OWiG). Wird sie versäumt, ist der Bescheid rechtskräftig. Lassen Sie daher unverzüglich prüfen, ob ein Einspruch Erfolg verspricht.
Was eine Lebensmittelkontrolle bedeutet
Lebensmittelkontrollen dienen dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung und Irreführung. Die Kontrolleure handeln auf Grundlage der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und der §§ 38 ff. LFGB.
Zugleich verpflichtet das Gesetz die Behörden, wirtschaftliche Interessen der Betriebe zu berücksichtigen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 39 Abs. 1 LFGB) einzuhalten.
In der Praxis werden behördliche Maßnahmen nicht selten wegen Verfahrensfehlern oder Verstößen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beanstandet. Kleine Beanstandungen führen zu weitreichenden Anordnungen oder Bußgeldern. Die Verwaltungsgerichte haben wiederholt betont, dass Maßnahmen konkret, erforderlich und nachvollziehbar sein müssen. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an belastende Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung.

Wer kontrolliert wen?
Kontrollen erfolgen regelmäßig unangekündigt in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben. Dazu zählen:
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Fleischereien, Bäckereien, Lebensmittelhersteller und Getränkeproduzenten
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Gastronomiebetriebe, Imbisse, Wochenmärkte, Verkaufsstände, Tankstellenshops
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Einzelhandel, Supermärkte, Kioske, Bistros
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Online-Händler und Plattformbetreiber im Lebensmittelbereich
Neben turnusmäßigen risikobasierten Kontrollen nehmen anlassbezogene Prüfungen zu – etwa nach Verbraucherbeschwerden, Schnellwarnmeldungen (RASFF) oder Schwerpunktaktionen.
Das BMEL-Kontrollprogramm 2023–2027 legt Schwerpunkte auf Hygiene, Allergenkennzeichnung, pflanzenbasierte Produkte und E-Commerce.
Rechte und Pflichten während der Kontrolle
a) Betreten und Besichtigen
Kontrolleure dürfen während der Geschäftszeiten Betriebsräume, Lager und Transportmittel betreten (§ 39 Abs. 1 LFGB). Ein Einlass darf verweigert werden, wenn keine Identifikation erfolgt.
Wohnräume dürfen nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit betreten werden.
b) Einsicht in Unterlagen
Behörden dürfen Einsicht in betriebliche Unterlagen nehmen (§ 39 Abs. 2 LFGB), Abschriften oder Ausdrucke anfertigen, nicht jedoch Originale beschlagnahmen – dies wäre nur nach der StPO zulässig.
c) Aufzeichnungen und Fotos
Zur Beweissicherung sind Bild- und Videoaufnahmen zulässig, soweit diese erforderlich und verhältnismäßig sind. Aufnahmen von Beschäftigten sind unzulässig; personenbezogene Daten sind zu löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
d) Auskunftspflichten und Rechte
Unternehmer sind verpflichtet, die für die Kontrolle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 39 Abs. 2 LFGB). In Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gilt das Recht zur Aussageverweigerung (§ 55 StPO). Eine anwaltliche Begleitung schützt vor unbedachten Angaben.
e) Probenahme und Gegenprobe
Lebensmittelüberwachungsbehörden dürfen Proben entnehmen (§ 43 LFGB). Der Unternehmer muss die Maßnahme dulden, hat aber das Recht auf Gegenprobe – dieses sollte ausdrücklich verlangt werden, um unabhängige Nachuntersuchungen zu ermöglichen.
Veröffentlichung von Kontrollergebnissen (§ 40 Abs. 1a LFGB)
Für viele Unternehmen sind nicht Bußgelder oder behördliche Anordnungen das größte Risiko, sondern die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen im Internet. Nach § 40 Abs. 1a LFGB können die zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften veröffentlichen.
Eine solche Veröffentlichung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und zu nachhaltigen Reputationsschäden führen. Deshalb unterliegt sie strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Insbesondere müssen die tatsächlichen Feststellungen belastbar dokumentiert, die gesetzlichen Veröffentlichungsvoraussetzungen erfüllt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Zudem ist dem betroffenen Unternehmen grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Rechtmäßigkeit einer beabsichtigten Veröffentlichung sollte frühzeitig geprüft werden. Je nach Einzelfall kommen Widerspruch, verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz oder weitere rechtliche Schritte in Betracht, um eine rechtswidrige Veröffentlichung zu verhindern.
Häufige Fehler der Behörden bei Lebensmittelkontrollen
In unserer anwaltlichen Praxis beobachten wir regelmäßig:
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unzureichende oder formfehlerhafte Begründungen behördlicher Anordnungen,
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fehlende Anhörungen (§ 28 VwVfG),
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unzulässige Sofortvollzugsanordnungen (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO),
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fehlerhafte Probenahmen oder fehlende Dokumentation
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überzogene Bußgelder ohne Tatnachweis,
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unzulässige Veröffentlichung von Betriebsergebnissen ohne gesetzliche Grundlage (§ 40 LFGB)
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Ermessensfehler
- fehlerhafte Sachverhaltsermittlung
Solche Fehler führen häufig zur Aufhebung oder Reduzierung der Maßnahmen.
Typische Maßnahmen nach einer Lebensmittelkontrolle
- Beanstandung
- Anhörung
- lebensmittelrechtliche Anordnung
- Bußgeldverfahren
- Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB
- Rückrufanordnung
- Vertriebsverbot
- Betriebsschließung
Unsere anwaltlichen Leistungen
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Wir vertreten Gastronomie-, Handels- und Produktionsbetriebe bundesweit:
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in Verwaltungsverfahren gegenüber Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern,
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in Bußgeld- und Strafverfahren nach dem LFGB,
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bei der rechtlichen Bewertung der Verkehrs- und Vertriebsfähigkeit von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungs- und Futtermitteln,
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bei der Kennzeichnung, Bewerbung und Verpackung (LMIV, Health-Claims-VO, FertigPackV),
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in wettbewerbsrechtlichen Verfahren (Abmahnungen, einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren),
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bei Online-Lebensmittelhandel und bei der digitalen Rückverfolgbarkeit.
Lebensmittelkontrollen sind notwendig, dürfen aber nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen führen. Fehlerhafte Bußgelder und Anordnungen lassen sich häufig erfolgreich anfechten. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung sichert Ihre Rechte und hilft, wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
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Stand: Juni 2026