LinkedIn Twitter X Xing Triangle Phone Mail

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Behördenverfahren dauern länger als geplant, Genehmigungen werden versagt oder mit Auflagen verbunden, Förderbescheide bleiben aus oder werden widerrufen, Vergabeverfahren enden mit einer unerwarteten Nichtberücksichtigung. In diesen Situationen entscheidet die Qualität der rechtlichen Vorbereitung und Reaktion darüber, ob ein Unternehmen seinen Anspruch durchsetzen kann — oder ob es ihn ohne belastbare Begründung akzeptiert.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht betrifft Unternehmen in sehr konkreten Situationen: beim Eintritt in neue Märkte, bei der Beantragung von Genehmigungen, bei der Teilnahme an Ausschreibungen und bei der Abwicklung öffentlicher Fördervorhaben.

Leistungsübersicht:
— Genehmigungsverfahren: Antragstellung, Begleitung, Anfechtung
— Widerspruchs- und Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten
— Vergaberecht: Beratung von Bietern und öffentlichen Auftraggebern
— Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
— Öffentliche IT-Beschaffungen: Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix
— Fördermittelrecht: Bewilligung, Verwendungsnachweis, Widerruf
— Beratung öffentlicher Einrichtungen und Kommunen

zurück zur Übersicht