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Lebensmittelrecht

Eine Lebensmittelkontrolle gibt selten vorab Bescheid. Kontrolleure erscheinen im laufenden Betrieb, prüfen Hygienekonzepte, Temperaturnachweise, Kennzeichnungen und Produktionsdokumentationen — und ziehen Konsequenzen, die von Auflagen bis zur Betriebsschließung reichen können. Wer in dieser Situation nicht weiß, welche Rechte er hat und wie er sich korrekt verhält, riskiert Bußgelder, negative Einträge im Transparenzregister und Folgekontrollen mit verschärften Maßstäben.

Dasselbe gilt für den Vertrieb: Kennzeichnungsfehler, unzulässige Werbeaussagen oder Verpackungsverstöße ziehen regelmäßig wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich — oft von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen, die systematisch vorgehen.

Praktische Hinweise zum Verhalten bei einer Lebensmittelkontrolle haben wir gesondert zusammengestellt.

Leistungsübersicht:
— Vertretung bei Lebensmittelkontrollen und behördlichen Anordnungen
— Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Betriebsschließungen und Auflagen
— Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Verfügungen
— Transparenzregister: Verhinderung und Löschung von Einträgen
— Kennzeichnungspflichten nach LMIV und Health-Claims-Verordnung
— Produktkennzeichnung und Verpackungsrecht
— Verteidigung gegen lebensmittelrechtliche Abmahnungen

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