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Kommunalrecht

Behörden, Ministerien und öffentliche Einrichtungen stehen vor Rechtsfragen, die sich von denen privatwirtschaftlicher Unternehmen grundlegend unterscheiden. Haushaltsbindung, Gesetzmäßigkeitsprinzip, Aufsichtsverhältnisse und die besondere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl setzen den Handlungsrahmen — und begrenzen zugleich den Spielraum bei Ermessensentscheidungen, Beschaffungsvorhaben und der Aufgabenerfüllung.

Wir beraten Behörden, Ministerien, Ämter und öffentliche Einrichtungen in Brandenburg und Berlin bei verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und vertreten sie vor den Verwaltungsgerichten.Welche Anforderungen stellt das Konnexitätsprinzip bei der Übertragung staatlicher Aufgaben auf Kommunen? Wie sind behördliche Entscheidungen ermessensfehlerfrei zu begründen und zu dokumentieren? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Beteiligung öffentlicher Einrichtungen an Digitalisierungsvorhaben und IT-Beschaffungen? Wie sind verwaltungsrechtliche Streitigkeiten — etwa im Bereich der Jugendhilfe, der Lebensmittelüberwachung oder des Förderrechts — prozessual vorzubereiten und durchzuführen?

Bei kommunaler Kindertagesbetreuung stellen sich eigene Rechtsfragen: Kostenbeiträge, Betriebserlaubnisse freier Träger, Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Trägern und öffentlichen Einrichtungen sowie die Auslegung landesrechtlicher Regelungen zum Kita-Recht in Brandenburg und Berlin.

Leistungsübersicht:
— Verwaltungsrechtliche Beratung für Behörden und Ministerien
— Verwaltungsgerichtliche Verfahren
— Kommunalverfassungsrecht und kommunaler Finanzausgleich
— Konnexität bei der Aufgabenübertragung
— Kita-Recht: Kostenbeiträge, Betriebserlaubnisse, Trägerstreitigkeiten
— IT-Beschaffungen und Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber
— Rechtssichere Gestaltung von Ermessensentscheidungen

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