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Technologieentwicklung und Geheimnisschutz

Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, schaffen Werte, die rechtlich oft unzureichend gesichert sind. Algorithmen, Produktionsverfahren, Kundendaten, Softwarearchitekturen und Entwicklungsergebnisse aus Kooperationsprojekten — all das ist angreifbar, sobald Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, Kooperationspartner Einblick erhalten oder externe Dienstleister eingebunden werden. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) schützt nur, wer konkrete Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Wer das nicht dokumentieren kann, verliert seinen Anspruch.

Dasselbe gilt für F&E-Kooperationen: Wer die Rechte an gemeinsam entwickelten Ergebnissen nicht vorab klärt, riskiert nach Abschluss des Projekts einen Streit über Nutzungsrechte, Verwertungsbefugnisse und Haftungsfragen.

Leistungsübersicht:
— Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach GeschGehG
— Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
— F&E-Kooperationsverträge und Rechteverteilung
— Lizenzverträge und Verwertung von Entwicklungsergebnissen
— Urheberrecht an Software und technischen Entwicklungen
— Fördermittelrecht: ZIM, Forschungszulage, EU-Förderprogramme
— Förderrechtliche Projektbegleitung und Verwendungsnachweise

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