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IT- und Softwarerecht

Softwareprojekte scheitern selten an der Technik. Sie scheitern an unklaren Verträgen, ungeregelten Haftungsfragen und fehlenden Abnahmekriterien. Wer einen Softwareentwicklungsvertrag unterschreibt, ohne Lieferpflichten, Mängelrechte und Urheberrechtsfragen präzise zu regeln, trägt das volle Risiko — auch wenn das Projekt am Ende nicht funktioniert.

Dasselbe gilt für SaaS-Verträge, Wartungsvereinbarungen, Hosting-Kontrakte und die Integration externer IT-Dienstleister. Die rechtlichen Fragen sind technisch komplex und juristisch anspruchsvoll zugleich.

Leistungsübersicht:
— Prüfung und Gestaltung von Softwareentwicklungsverträgen
— Lizenzverträge und Nutzungsrechtsregelungen
— SaaS-, Hosting- und Cloud-Verträge
— Wartungs- und Supportvereinbarungen
— IT-Rahmenverträge und AGB-Gestaltung
— Vergaberechtliche Begleitung öffentlicher IT-Beschaffungen
— Beratung zu Urheberrechtsfragen bei Softwareentwicklung
— Haftungs- und Risikoverteilung in IT-Projekten

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