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Im Transparenzregister eingetragen?

Bußgelder und Rückforderung von Corona-Hilfen drohen!


01.07.2022
  • Wirtschaftsrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Corona

Nach der Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen nun alle Kapital- und eingetragenen Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst in das Transparenzregister eintragen. Andernfalls drohen Bußgelder und ggf. sogar Rückforderungen der Corona-Hilfen. Ein aktueller Handelsregistereintrag ist nicht mehr ausreichend! Bußgelder wegen fehlender Angaben können zwar erst ein Jahr nach der Fristversäumnis festgesetzt werden. Für Unternehmen, die Corona-Finanzhilfen (Überbrückungshilfen etc.) beantragt oder bereits erhalten haben, ist die vollständige Eintragung in das Transparenzregister aber Voraussetzungen für die Antragsberechtigung. Zur Vermeidung von Rückforderungen sollten Unternehmen daher die erforderlichen Angaben spätestens vor der Endabrechnung der Coronahilfen an das Register melden.

Transparenzregister: Wer muss sich eintragen?

Alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, UG [haftungsbeschränkt], Limited, AG oder SE sowie alle eingetragenen Personengesellschaften [KG, OHG, GmbH & Co. KG]) sind nun meldepflichtig. Diese Unternehmen müssen dem elektronischen Transparenzregister (www.transparenzregister.de) die wirtschaftlichen Berechtigten melden.

Ein aktueller Handelsregistereintrag ist allein nicht mehr ausreichend!

Für viele Unternehmen bestand bisher kein Handlungsbedarf, sofern sich die Pflichtangaben etwa aus dem Handelsregister ergaben. Nach Ablauf der Übergangsfrist (30.06.2022!) müssen nun alle meldepflichtigen Daten, die (aktuell auch) in anderen Registern digital gespeichert sind, zwingend an das Transparenzregister gemeldet werden. Unternehmen sollten die Angaben zu den "wirtschaftlich Berechtigten" einholen und dem Transparenzregister melden.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

"Wirtschaftlich Berechtigter" ist, wer am Unternehmen als natürliche Person allein oder mit anderen zusammen 25 % der Kapitalanteile hält oder Stimmrechte von mehr als 25 % kontrolliert.

Mitteilungspflichtig sind:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnort (nicht die vollständige Adresse),
  • Wohnsitzland,
  • alle Staatsangehörigkeiten,
  • Typ des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und d
  • Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Sollten Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns einfach an!

FAQ

Der Autor:

Stefan Ilchmann ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Als Industriekaufmann, Gründer und Gesellschafter verschiedener Unternehmen erwarb er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der rechtssicheren und erfolgreichen Unternehmensentwicklung. Der IT-Rechtsexperte berät Unternehmen und Organisationen in allen rechtlichen Fragen rund um die Digitalisierung und das Lebensmittelrecht. Er ist zudem als Datenschutzbeauftragter tätig. Seine langjährigen Erfahrungen in der Technologieentwicklung machen ihn zum ersten Ansprechpartner für Produktinnovationen und die Umsetzung innovativer Geschäftsideen. Stefan Ilchmann ist ein bundesweit gefragter Referent für Inhouse-Seminare, Informations- und Lehrveranstaltungen.