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Im Transparenzregister eingetragen?

Bußgelder und Rückforderung von Corona-Hilfen drohen!


01.07.2022
  • Wirtschaftsrecht
  • Lebensmittelrecht
  • Corona

Nach der Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) müssen nun alle Kapital- und eingetragenen Personengesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst in das Transparenzregister eintragen. Andernfalls drohen Bußgelder und ggf. sogar Rückforderungen der Corona-Hilfen. Ein aktueller Handelsregistereintrag ist nicht mehr ausreichend! Bußgelder wegen fehlender Angaben können zwar erst ein Jahr nach der Fristversäumnis festgesetzt werden. Für Unternehmen, die Corona-Finanzhilfen (Überbrückungshilfen etc.) beantragt oder bereits erhalten haben, ist die vollständige Eintragung in das Transparenzregister aber Voraussetzungen für die Antragsberechtigung. Zur Vermeidung von Rückforderungen sollten Unternehmen daher die erforderlichen Angaben spätestens vor der Endabrechnung der Coronahilfen an das Register melden.

Transparenzregister: Wer muss sich eintragen?

Alle juristischen Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, UG [haftungsbeschränkt], Limited, AG oder SE sowie alle eingetragenen Personengesellschaften [KG, OHG, GmbH & Co. KG]) sind nun meldepflichtig. Diese Unternehmen müssen dem elektronischen Transparenzregister (www.transparenzregister.de) die wirtschaftlichen Berechtigten melden.

Ein aktueller Handelsregistereintrag ist allein nicht mehr ausreichend!

Für viele Unternehmen bestand bisher kein Handlungsbedarf, sofern sich die Pflichtangaben etwa aus dem Handelsregister ergaben. Nach Ablauf der Übergangsfrist (30.06.2022!) müssen nun alle meldepflichtigen Daten, die (aktuell auch) in anderen Registern digital gespeichert sind, zwingend an das Transparenzregister gemeldet werden. Unternehmen sollten die Angaben zu den "wirtschaftlich Berechtigten" einholen und dem Transparenzregister melden.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

"Wirtschaftlich Berechtigter" ist, wer am Unternehmen als natürliche Person allein oder mit anderen zusammen 25 % der Kapitalanteile hält oder Stimmrechte von mehr als 25 % kontrolliert.

Mitteilungspflichtig sind:

  • Vor- und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnort (nicht die vollständige Adresse),
  • Wohnsitzland,
  • alle Staatsangehörigkeiten,
  • Typ des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und d
  • Umfang des wirtschaftlichen Interesses

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