Wegfall der OS-Plattform:
Was Online-Händler jetzt wissen und beachten müssen!
16.01.2025
Warum wird die OS-Plattform abgeschafft?
Die 2016 eingeführte OS-Plattform sollte ursprünglich als zentrale Anlaufstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung im Online-Handel dienen. Die Realität zeigte jedoch ein anderes Bild: Nur etwa 2% der eingereichten Beschwerden wurden tatsächlich an nationale Schlichtungsstellen weitergeleitet. Bei durchschnittlich 200 Fällen pro Jahr in der gesamten EU erwies sich die Plattform als ineffizient und kostenintensiv.
Rechtliche Grundlagen der Abschaffung
Die Abschaffung basiert auf der Verordnung (EU) 2024/3228, die am 19. Dezember 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Diese Verordnung sieht einen zweistufigen Prozess vor:
- Phase 1 (bis 20. März 2025)
- Die Plattform bleibt vollständig funktionsfähig
- Bestehende Fälle können weiterbearbeitet werden
- Neue Beschwerden können eingereicht werden
- Phase 2 (20. März bis 20. Juli 2025)
- Keine Annahme neuer Beschwerden
- Abarbeitung bestehender Fälle
- Vorbereitung der vollständigen Abschaltung
- Finale Phase (ab 20. Juli 2025)
- Vollständige Einstellung der Plattform
- Löschung aller gespeicherten Daten
- Ende der Verlinkungspflicht
Praktische Auswirkungen für Online-Händler
1. Anpassung der Rechtstexte
Online-Händler müssen ihre rechtlichen Dokumente überarbeiten:
- Impressum: Entfernung des OS-Links
- AGB: Anpassung der Streitbeilegungsklauseln
- E-Mail-Signaturen: Entfernung entsprechender Hinweise
- Weitere Geschäftsdokumente: Überprüfung und ggf. Anpassung
2. Zeitlicher Ablauf der Anpassungen
- Bis 19. Juli 2025: Beibehaltung des OS-Links
- Ab 20. Juli 2025: Entfernung aller Verweise auf die OS-Plattform
- Übergangsphase: Rechtzeitige Vorbereitung der Änderungen
3. Bestehende Unterlassungserklärungen
Händler, die in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen bezüglich des OS-Links abgegeben haben, sollten:
- Die Unterlassungserklärungen rechtlich prüfen lassen
- Möglichkeiten zur Kündigung evaluieren
- Gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen
Fortbestehende Pflichten
Wichtig: Nicht alle Informationspflichten entfallen. Nach wie vor müssen Online-Händler:
- Angaben zur Streitbeilegung
- Information über die Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
- Hinweis auf zuständige Verbraucherschlichtungsstelle (falls vorhanden)
- Standardformulierung
Beispiel für einen korrekten Hinweis:
"Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen."
Checkliste für Online-Händler
✓ Termine vormerken (20. März und 20. Juli 2025)
✓ Rechtstexte identifizieren, die angepasst werden müssen
✓ Änderungen vorbereiten
✓ Bestehende Unterlassungserklärungen prüfen
✓ Fortbestehende Informationspflichten sicherstellen
Fazit und Ausblick
Die Abschaffung der OS-Plattform markiert das Ende eines wenig erfolgreichen Versuchs der EU, die außergerichtliche Streitbeilegung zu digitalisieren. Für Online-Händler bedeutet dies einerseits eine Vereinfachung ihrer rechtlichen Pflichten, andererseits aber auch Handlungsbedarf bei der Anpassung ihrer Rechtstexte.
Besonders wichtig ist es, den Zeitplan im Auge zu behalten und die notwendigen Änderungen rechtzeitig vorzubereiten. Die fortbestehenden Informationspflichten nach dem VSBG sollten dabei nicht vernachlässigt werden.
Praxistipp
Wir empfehlen, die Übergangszeit bis Juli 2025 zu nutzen, um:
- Alle relevanten Dokumente zu identifizieren
- Die notwendigen Änderungen vorzubereiten
- Diese von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen
- Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung zu erstellen
Dieser Artikel wurde von unserer Kanzlei sorgfältig recherchiert und verfasst. Dennoch kann er keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.