Direktvermarktung liegt im Trend – aber nur wer sich auch rechtlich absichert, schützt seinen Betrieb vor Abmahnungen und Bußgeldern. Wer als Hofladen-Betreiber oder regionaler Produzent Produkte online anbietet oder seine Kunden über eine eigene Website anspricht, muss zahlreiche rechtliche Vorgaben einhalten. In unserem heutigen Beitrag geben wir einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen – verständlich aufbereitet für Direktvermarkter, die ihre Website rechtssicher gestalten wollen.
1. Impressum und Datenschutzerklärung: Pflichtangaben auf der Startseite
Ohne vollständiges Impressum droht schnell eine Abmahnung. Nach § 5 TMG und § 18 MStV muss jede geschäftlich genutzte Website ein Impressum enthalten. Das gilt auch für kleine Hofläden. Pflichtangaben sind u. a.:
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Vollständiger Name und Anschrift des Betreibers
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Kontaktinformationen (Telefon, E-Mail)
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Vertretungsberechtigte Personen (bei juristischen Personen)
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Ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde oder Umsatzsteuer-ID
Ebenso essenziell ist eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung. Diese muss gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sämtliche Datenverarbeitungen offenlegen – vom Kontaktformular über Cookies bis hin zu Newsletter-Anmeldungen. Ein guter Generator (z. B. von eRecht24) kann helfen – doch am besten ist die anwaltlich geprüfte Variante.
2. Cookies und Tracking: Was ist erlaubt – was nicht?
Seit dem Urteil „Planet49“ des EuGH (C-673/17) ist klar: Cookies, die nicht technisch erforderlich sind, dürfen nur mit aktiver Zustimmung (Opt-in) gesetzt werden.
Unterschied:
✅ Technisch notwendige Cookies | ❌ Einwilligungspflichtige Cookies |
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Warenkorb-Funktion im Online-Shop | Google Analytics, Meta Pixel, Tracking |
Login-/Session-Cookies | Social-Media-Plugins (z. B. Facebook Like) |
Sprachwahl, Sicherheitsfunktionen | YouTube-Einbettungen von Drittanbietern |
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Erforderlich ist ein Cookie-Banner mit echter Auswahlmöglichkeit, d. h. kein Opt-out, keine Voreinstellungen und eine jederzeit widerrufbare Entscheidung. Geeignete Consent-Management-Tools (CMP) wie Borlabs, Cookiebot oder Usercentrics sind nahezu unverzichtbar.
3. Urheberrecht: Texte, Bilder und Videos nur mit Rechten verwenden
Ein häufiger Fehler auf Websites von Direktvermarktern ist die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne ausreichende Nutzungsrechte.
Risiken im Überblick:
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Nutzung von Stockfotos ohne gültige Lizenz
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Kopierte Texte, Anleitungen oder Rezepte von anderen Websites
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Einbindung von YouTube-Videos, bei denen keine klare Freigabe besteht
Was ist erlaubt? Inhalte mit Creative Commons-Lizenzen nur unter Beachtung der Lizenzbedingungen (z. B. Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung). Urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter sind ohne ausdrückliche Erlaubnis tabu.
Eigene Inhalte schützen: Bei Diebstahl von Texten oder Bildern kann nach §§ 97 ff. UrhG ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Wer eigene Inhalte absichern will, sollte Screenshots zur Beweissicherung anlegen oder digitale Wasserzeichen verwenden.
4. Online-Shop: Verbraucherrecht, Bestellablauf und AGB rechtssicher gestalten
Sobald über die Website Waren verkauft oder eine Bestellmöglichkeit angeboten wird, greifen umfassende gesetzliche Informations- und Gestaltungspflichten. Diese betreffen nicht nur klassische Online-Shops, sondern auch Bestellformulare, Buchungsfunktionen oder Vorbestell-Tools, wie sie viele Lebensmittelhändler, Hofläden oder Feinkostanbieter heute nutzen.
Pflichtinformationen vor dem Vertragsschluss (Art. 246a EGBGB)
Die folgenden Angaben müssen klar, verständlich und vollständig bereitgestellt werden – spätestens unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung:
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Gesamtpreis der Ware inkl. Mehrwertsteuer
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Versandkosten und sonstige Zusatzkosten
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Lieferbedingungen, Lieferzeitangaben, ggf. Liefereinschränkungen
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Zahlungsarten und etwaige Gebühren
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Vertragsschlussregelung (z. B.: „Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigen.“)
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Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, inkl. Muster-Widerrufsformular
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Kontaktinformationen des Anbieters (Impressumspflicht)
Diese Informationen müssen dem Kunden vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden – eine bloße Erwähnung in den AGB genügt nicht.
Der rechtssichere Bestellablauf (§ 312j BGB)
Ein rechtskonformer Bestellprozess ist in der Praxis entscheidend – und zugleich eine häufige Abmahnfalle. Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:
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Warenkorb mit Korrekturmöglichkeit:
Vor dem Absenden muss der Nutzer eine vollständige Übersicht über die gewählten Produkte, Mengen, Preise und Versandoptionen erhalten – mit der Möglichkeit zur Änderung (z. B. durch „zurück“-Button oder Eingabefeld-Anpassung). -
Deutlich beschriftete Bestell-Schaltfläche:
Die Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung muss eindeutig auf die Zahlungsverpflichtung hinweisen – etwa mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“. Unzulässig sind unklare Begriffe wie „weiter“, „bestätigen“ oder „jetzt kaufen“. -
Unverzügliche Bestellbestätigung per E-Mail:
Nach dem Absenden der Bestellung muss der Anbieter dem Kunden eine Bestätigung per E-Mail senden. Diese muss nochmals alle wesentlichen Vertragsinhalte enthalten: bestellte Waren, Gesamtpreis, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Widerrufsrecht. -
Klare Regelung zum Vertragsschluss:
Die Website muss deutlich erklären, wann und wie der Vertrag zustande kommt (z. B. erst durch Annahme der Bestellung per E-Mail). Bei automatisierten Bestellprozessen ist darauf zu achten, dass nicht schon durch das bloße Absenden des Formulars ein Vertrag angenommen wird, wenn dies gar nicht gewollt ist.
AGB: Klar, fair und wirksam
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein zentrales Instrument zur rechtlichen Absicherung – aber nur, wenn sie transparent formuliert und wirksam einbezogen werden:
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Keine überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln (§ 305c BGB)
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Keine pauschalen Haftungsausschlüsse oder verklausulierten Rücktrittsrechte
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Einbindung durch aktive Zustimmung im Bestellprozess: z. B. „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie.“
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AGB müssen leicht auffindbar und dauerhaft speicherbar sein (PDF-Download oder Druckversion)
Besonderheiten für Lebensmittelanbieter
Lebensmittel unterliegen zusätzlich spezifischen Kennzeichnungspflichten und regulatorischen Einschränkungen:
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Pflichtkennzeichnung nach der LMIV (EU-Verordnung Nr. 1169/2011):
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Zutatenverzeichnis
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Allergene (z. B. Gluten, Nüsse, Milch)
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Nettofüllmenge
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Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum (sofern relevant)
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Ursprungskennzeichnung (bei bestimmten Produkten verpflichtend)
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Verbot unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben:
Aussagen wie „fördert die Verdauung“ oder „stärkt das Immunsystem“ sind nur mit Zulassung nach der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) erlaubt. Ohne wissenschaftliche Fundierung und Zulassung besteht Abmahnrisiko.
Fazit: Rechtssicherheit schafft Vertrauen – und schützt vor Abmahnungen
Für Hofläden und Direktvermarkter ist eine rechtssichere Website nicht nur Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Professionalität. Mit einem vollständigen Impressum, einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung, klar geregeltem Cookie-Management und durchdachten AGB lassen sich rechtliche Risiken minimieren – und das Vertrauen der Kund:innen stärken.
Wir unterstützen Online-Händler dabei, ihre Website rechtssicher zu gestalten – pragmatisch, branchennah.