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Jetzt unbedingt AGB updaten, um teure Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden!

Änderungen im Kaufrecht 2022


19.02.2022, von Stefan Ilchmann
  • Wirtschaftsrecht

Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Kaufverträge. Die Regelungen gelten zwar in erster Linie für Verbraucherverträge (B2C) haben allerdings auch erhebliche Auswirkungen auf Geschäfte unter Unternehmern (B2B).

Was ist zu tun?
Unternehmen sind jetzt gut beraten, die zahlreichen neuen gesetzlichen Regelungen schnell umzusetzen. Gern helfen wir Ihnen hierbei, sprechen Sie uns einfach an!

Die wichtigsten Änderungen betreffen

• den Sachmangelbegriff,
• die Einführung des Begriffs einer Sache mit digitalem Inhalt mit
• der Update-Pflicht,
• die Beweislastumkehr,
• den Mangelausschluss bei Kenntnis des Käufers,
• der faktische Wegfall des Fristsetzungserfordernisses bei Verbrauchsgüterkäufen,
• den Verkauf von gebrauchten Waren,
• Konkretisierungen für Garantien,
• den Unternehmerregress in der Lieferkette sowie
• AGB-Regelungen zu Abtretung und Laufzeit.

Bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind damit vielfach veraltet und sollten schnell überarbeitet werden, um zivil- und wettbewerbsrechtliche Nachteile wie teure Abmahnungen zu vermeiden. Fragen Sie uns einfach, ob das Ihre AGB betrifft!

Und das ist besonders wichtig!
Der Gesetzgeber behandelt nach Art. 246e EBGB ab dem 28.05.2022 sog. Verletzungen von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR geahndet werden können. Eine Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen liegt u. a. bereits dann vor, wenn Sie
• unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden oder
• den gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nur unzureichend nachkommen.

Was bedeutet das „Update“ konkret?

• Untersuchen Sie Ihre Verkaufs-Workflows und Geschäftsabläufe
• Prüfen und überarbeiten Sie Ihre Verträge
• Aktualisieren Sie Ihre AGB und die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen
• Informieren und schulen Sie Ihre Verkäufer
• Passen Sie Ihr Beschwerdemanagement an
• Prüfen Sie auch die Verträge mit Ihren Lieferanten und entlang der gesamten Lieferkette